Ihr Versicherungsschutz bei der E.ON BKK
Als Arbeitnehmer sind Sie in der E.ON BKK herzlich willkommen. Sie haben eine gute Wahl getroffen.
Sie sind pflichtversichertes Mitglied der E.ON BKK, wenn Ihr regelmäßiges Jahreseinkommen in 2008 die „Versicherungspflichtgrenze“ von 48.150,00 € jährlich nicht übersteigt. Dies entspricht einem Wert von monatlich 4.012,50 €. Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt über diesem Grenzwert, können Sie freiwillig versichertes Mitglied der E.ON BKK werden.
Ihre Mitgliedschaft bei der E.ON BKK endet nicht mit einem Arbeitgeberwechsel. Sie haben das Recht, die Vorteile der E.ON BKK weiter in Anspruch zu nehmen.