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Kassenwechsel und Wahlrecht

Die Wahlrechte für versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder sind gleich: ein Wechsel der Krankenkasse ist mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Das bedeutet, Sie haben eine „Kündigungsfrist“ von 2 Monaten. An die Wahl der „neuen“ Krankenkasse sind Sie 18 Monate gebunden.

Unser Tipp: Nehmen Sie die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse bitte immer schriftlich vor! Ihre bisherige Krankenkasse stellt Ihnen eine Kündigungsbestätigung aus, die Sie uns anschließend zusammen mit dem Mitgliedsantrag zusenden. Ihr Arbeitgeber erhält daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung, damit die entsprechende Anmeldung bei der E.ON Betriebskrankenkasse vorgenommen werden kann.

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Ihre Ansprechpartner

Claudio Tammen

T 02 01-1 84-37 81

claudio.tammen@eon-ruhrgas.com

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