Stethoskop liegt auf Geldscheinen

Gesetzliche Zuzahlungen

Bei Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte erhalten Sie die Leistungen der E.ON Betriebskrankenkasse weitestgehend kostenfrei. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind jedoch folgende gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen:

Zuzahlungen
Leistung Betrag  
Arznei- und Verbandmittel 10 % des Abgabepreises,
mind. 5 €,
max. 10 € je Arzneimittel
Heilmittel (z. B. Massagen) 10 % der Kosten,
10 € je Verordnung
Hilfsmittel ( z.B. Hörgeräte) 10 % des Abgabepreises,
mind. 5 €,
max. 10 €
Krankenhausbehandlung 10 € täglich,
max. 28 Tage je Kalenderjahr
Vorsorge-/Rehabilitations- leistungen 10 € täglich
Fahrkosten 10 % der Kosten,
mind. 5 €,
max. 10 € je Fahrt
Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche!
Haushaltshilfe 10 % der Kosten,
mind. 5 €,
max. 10 € je Kalendertag
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten*,
10 € je Verordnung
*max. 28 Tage pro Kalenderjahr
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