Als Versicherter der E.ON Betriebskrankenkasse haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie können grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.
Viele Operationen können heute ambulant durchgeführt werden, d. h. Sie müssen nicht mehr stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden und können schon am Tag der Operation wieder nach Hause. Solche ambulanten Eingriffe wurden durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken möglich. Die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Operationen übernimmt die E.ON Betriebskrankenkasse. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob bei Ihnen geplante Operationen ambulant durchführbar sind.
Neben den rein organischen Krankheiten gibt es auch seelische Erkrankungen. Spezielle Hilfe erhalten Betroffene bei einem psychotherapeutisch tätigen Arzt oder einem zugelassenen Psychotherapeuten. Bitte vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei einem Behandler. Dieser wird sich bei Feststellung von Therapiebedürftigkeit mit einem entsprechenden Antrag an die E.ON Betriebskrankenkasse wenden.
Die bis Ende 2012 fällige Praxisgebühr in Höhe von 10 € je Quartal entfällt mit Beginn des Jahres 2013.
Bei der Akupunktur sollen mit Hilfe von in den Körper eingestochenen dünnen Nadeln Krankheiten geheilt oder Schmerzen gelindert werden. Die Akupunktur wurde als Behandlungsmethode für Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ärzte mit entsprechender Qualifikation können bei diesen Krankheitsbildern Akupunktur zur Schmerzbehandlung direkt über die Krankenversicherungskarte mit der E.ON Betriebskrankenkasse abrechnen.