Die zumutbare Eigenbelastung an gesetzlichen Zuzahlungen ist innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Zu den Bruttoeinnahmen zählen u. a. Arbeitsentgelt, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld und Betriebsrenten. Dabei sind die Einnahmen, aber auch die Zuzahlungen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammenzurechnen.
Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent. Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I oder II
Grad der Behinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
Unser Tipp: Bitte lassen Sie sich alle geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen quittieren. Diese Quittungen und Ihre Einkommensbelege sind für die Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze und eventueller Erstattungen erforderlich. Erreichen Sie bereits während des Kalenderjahres Ihre Belastungsgrenze, ist eine vorzeitige Erstattung und Befreiung für den Rest des Kalenderjahres möglich.