Die zentrale Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der ambulanten Pflege zu unterstützen und bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen von Kosten zu entlasten.
Pflegebedürftig ist, wer auf Dauer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung im Alltag erheblicher Hilfe bedarf. Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, wird nach Antragstellung des Versicherten geprüft. Die Pflegekasse der E.ON Betriebskrankenkasse behandelt jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung werden bei der Ermittlung der richtigen Pflegestufe beratend tätig.
Marco Dehnrich
T 0201 - 184 - 3843
Dirk Waldow
T 0201 - 184 - 3212