Unter Hautkrebs versteht man die bösartige Veränderung von Hautzellen. Die Hautkrebsvorsorge dient dem rechtzeitigen Erkennen solch einer bösartigen Geschwulst. Dabei wird durch Ihren Hausarzt oder von Fachärzten (z.B. Dermatologen) der ganze Körper visuell auf verdächtige Hautveränderungen untersucht. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Vorsorge besteht erst ab dem Alter von 35 Jahren, im Turnus von 2 Jahren.
Ihr PLUS: Die E.ON Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten der Hautkrebsvorsorge entsprechend der Kassenleistung bereits ab dem Alter von 14 Jahren. Viele Ärzte können diese Kosten über die Krankeversichertenkarte dirket mit uns abrechnen. Sollten die Kosten der Untersuchung privat abgerechnet werden, prüfen wir für Sie gerne, ob eine anteilige Kostenerstattung möglich ist.
Unser Tipp: Auch die Selbstbeobachtung ist eine wichtigste Hilfe zur Früherkennung von Hautkrebs. Achten Sie darauf, wo neue Hautveränderungen auftreten oder vorhandene Leberflecken gewachsen sind. Nutzen Sie das Tageslicht und einen Spiegel für sonst nicht so gut zu sehende Hautstellen.