Versicherte der E.ON Betriebskrankenkasse können alle zahnerhaltenden Maßnahmen innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen) in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Mehrleistung einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung bei einem unserer Partnerzahnärzte an.
Greifen zahnerhaltende Maßnahmen nicht mehr oder tritt Zahnverlust ein, wird Zahnersatz (z. B. Kronen, Brückenglieder, Prothesen) erforderlich. Hierfür zahlt die E.ON Betriebskrankenkasse einen befundorientierten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach den Kosten, die für die so genannte „Regelversorgung“ anfallen. Als Regelversorgung wird der jeweilige ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Zahnersatz angesehen. Wählen Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden oder von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz, bleibt der Anspruch auf den Festzuschuss bestehen. Hat Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt, reichen Sie diesen bitte mit Ihrem Bonusheft bei uns zur Zuschussfestsetzung ein.
Ein schönes Lächeln muss nicht teuer sein, denn unsere Partnerlabore bieten Ihnen qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen an!
Bitte lassen Sie sich die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen durch Ihre Zahnarztpraxis in Ihrem Bonusheft bestätigen. Wird Zahnersatz erforderlich, kann dann gegebenenfalls ein erhöhter Festzuschuss gewährt werden.
Sie erhalten einen um 20 % erhöhten Festzuschuss, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei zwölf bis 18-jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich haben untersuchen lassen. Unser Festzuschuss erhöht sich um weitere 10 %, wenn Sie solche Untersuchungen in den letzten zehn Kalenderjahren im Bonusheft nachweisen können.
Die bis Ende 2012 fällige Praxisgebühr in Höhe von 10 € je Quartal enfällt mit Beginn des Jahres 2013.
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die E.ON Betriebskrankenkasse in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (Voraussetzung: gleichzeitige Behandlung).
Wurde das 18. Lebensjahr bereits vollendet, können Behandlungskosten bei schweren Kieferanomalien übernommen werden.
Bei erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erstattet die E.ON Betriebskrankenkasse die im Vorfeld vom Versicherten gezahlten Eigenanteile (20 bzw. 10 %), sodass die kieferorthopädische Behandlung letztlich kostenfrei ist.
Antrag auf Erteilung des doppelten Festzuschuss bei unzumutbarer finanzieller Belastung
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