Notarztwagen in schneller Fahrt

Fahrkosten

Die E.ON Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer anderen Leistung zwingend medizinisch notwendig sind. Dies sind insbesondere Fahrten zu stationären Behandlungen und Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Bei allen Fahrten richtet sich die Höhe der Kostenübernahme nach dem im Einzelfall aus medizinischer Sicht erforderlichem Fahrzeug.

Fahrten zur ambulanten Behandlung können nur nach vorheriger Genehmigung durch die E.ON Betriebskrankenkasse in folgenden Ausnahmefällen übernommen werden:

  • Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung
  • Fahrten im Rahmen einer Serienbehandlung (z.B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie)
  • Vorliegen der Pflegestufe II oder III
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”, ”BI” oder “H”
  • Vermeidung/Verkürzung einer sonst erforderlichen voll- oder teilstationären Behandlung
  • Fahrten zur ambulanten medizinischen Rehabilitation

Eine entsprechende Verordnung soll der Arzt vor der Beförderung ausstellen. Bitten senden Sie diese frühzeitig für die Prüfung einer Genehmigung zu.

Für eine Fahrkostenerstattung reichen Sie uns bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Deutschen Bahn, Bus, Fähre) bitte entsprechende Rechnungsbelege im Original ein. Bei Fahrten mit Ihrem privatem PKW oder einem Taxi können nach den aktuellen Krankentransportrichtlinien Erstattungen in Höhe von 0,20 € je gefahrenen Kilometer erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass hier immer eine adäquate ärztliche Verordnung vorliegen muss.

Sollte Ihnen alleine die Anreise bzw. Abreise zu einer solchen Behandlung nicht möglich sein, können die Reisekosten einer Begleitperson übernommen werden. Wir bitten Sie, in diesem Fall eine Bestätigung Ihres Arztes einzureichen.

Für jede Fahrt (Hin- sowie Rückfahrt) fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten an, mindestens 5 €; maximal 10 € je Fahrt - dies gilt auch für Kinder.

Befreiung von den Zuzahlungen

Wenn Ihre Aufwendungen für die gesetzlichen Zuzahlungen zu unseren Leistungen zu einer finanziellen Belastung werden, besteht eventuell die Möglichkeit einer Befreiung. Gerne ermitteln wir Ihre kalenderjährliche Belastungsgrenze.
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