Für die Einschreibung an einer Fachhochschule oder Universität ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigung erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann umgehend die Versicherungsbescheinigung der E.ON Betriebskrankenkasse.
Studenten haben während des Studiums Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bereits geleisteter Wehr- oder Zivildienst, sowie ein freiwilliges soziales Jahr verlängert den Anspruch entsprechend. Für familienversicherte Studenten besteht die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes in Höhe von monatlich 385 €. Bei einem Minijob liegt die maßgebliche Entgeltgrenze bei 450 € monatlich.
Nach Erreichen der Altersgrenze folgt ein nahtloser Übergang in die so genannte „Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten“ (KVdS) der E.ON Betriebskrankenkasse. Für den Versicherungsschutz als Student gilt ein bundeseinheitlicher Beitrag. Dieser gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird und beträgt monatlich:
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Summe |
|---|---|---|
| 64,77 € | 13,73 € für Kinderlose | 78,50 € |
Im Anschluss an die Krankenversicherung der Studenten besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung über die E.ON Betriebskrankenkasse.
Claudio Tammen
T 02 01-1 84-37 81
claudio.tammen@eon-ruhrgas.com