FAQ Web
Fahrkosten
Wann übernimmt die energie-BKK meine Fahrkosten?
Die energie-BKK übernimmt folgende Fahrkosten zu den nächstlgelegenen Behandlungsstätten:
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus
- Fahrten mit dem Krankentransportwagen*
- Zur stationären Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme
- Zur ambulanten OP, die einen stationären Krankenhausaufenthalt vermeidet
- Zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
- Fahrten zur ambulanten Behandlung,
- zur Dialyse oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie*
- wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" besitzen,
- den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
- den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
*Bitte beachten Sie, dass diese Fahrten vor Fahrantritt von uns genehmigt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema Fahrkosten.